Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Vorsitzender Jürgen Meier
Auf Grund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über unsere Datenschutzerklärung und setzen damit Ihr Einverständnis voraus. Die Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V. legt großen Wert auf die Einhaltung der Verordnung.
Ihre Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Sie in allen Angelegenheiten, des Vereines optimal informieren und betreuen zu können, wie zum Beispiel die Zusendung des Treffpunktes oder Einladungen zu unserer Veranstaltungen. Damit Sie die Auswirkungen der neuen Verordnung besser einschätzen können, geben wir Ihnen mit den untenstehenden Datenschutzhinweisen gern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch dieBürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V.
Sie haben nach dem DSGVO ein Recht auf Auskunft über Ihre bei derBürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V.gespeicherten Daten.
Die Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V. erhebt Daten seiner Mitglieder. Dies sind: Adresse, Name, Vorname, Geburtstag, Beruf, Kontodaten, Mitgliedsnummer und ggf. Fotos (bei einer Kandidatur oder einer Funktion im Verein). Alle Daten, die Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V. verarbeitet und nutzt, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die entscheidende Verantwortung für eine ordnungsgemäße und datenschutzgerechte Verarbeitung Ihrer Daten obliegt dem Vorstand der Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V.
Wir verarbeiten nur personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unseres Vereins von unseren Mitgliedern erhalten und zur Mitgliedschaft benötigen. Ihre Daten werden während Ihrer Mitgliedschaft gespeichert und verarbeitet. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten nur so lange gespeichert, wie wir dazu verpflichtet sind. Sie haben ein Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten bei der Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V.
Sie haben die Pflicht personenbezogene Daten dem Verein zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft benötigt werden.
Auf einigen unseren Festen werden auch Fotos gemacht, die später eventuell im Internet zu sehen sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, informieren Sie bitte vor der Veranstaltung den Fotografen darüber. Sie haben ein Widerspruchsrecht der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, muss dies schriftlich an die Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V. erfolgen. Wir werden dann Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verwenden. Zu Werbezwecke werden wir Ihre Daten nicht verwenden.
§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Bürger- und Interessengemeinschaft Garath e.V. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf Garath und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter Nr.: 4042 eingetragen.
§ 2 Ziele, Zweck und Aufgaben
a) kulturelle Veranstaltungen
b) Musikabende
c) Volksbildung, Volkssport
d) Pflege des Brauchtums
e) Umwelt- und Landschaftsschutz
f) Betreuung und Sorge für ältere Bürger
g) Förderung der Jugendwohlfahrt
h) Anregung zur Stadt- und Verkehrsplanung im Stadtteil Düsseldorf Garath zum Wohle und Nutzen seiner Bürger.
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
a) Tod
b) Austritt
c) Ausschluss
a) das Mitglied seine Pflichten gegenüber dem Verein gröblich verletzt, seinen Bestrebungen und Interessen zuwiderhandelt oder durch sein Verhalten das Ansehen der Bürger Garaths schädigt.
b) Nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Ablehnung der Aufnahme gerechtfertigt hätten.
§ 5 Beitrag
Den Vereinsbeitrag setzt die Jahreshauptversammlung fest.
§ 6 Organe
Vereinsorgane sind:
§ 7 Jahreshauptversammlung
a) Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes
b) Entgegennahme des Kassenberichtes
c) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes
e) Festsetzung der Mitgliedsbeitrages
f) Wahlen zum Vorstand und Wahlen der Kassenprüfer
g) Beschlussfassung über Anträge
h) Satzungsänderungen
i) Beschlussfassung über Beitritt zu regionalen Verbänden
j) Beschlussfassung über Auflösung.
§ 8 Vorstand
Dem Vorsitzenden
Dem stellvertretenden Vorsitzenden
Dem Schriftführer
Dem Kassenwart
Und drei Beisitzern
Der Vorstand kann für besondere Aufgaben bis zu 4 Vorstandsmitglieder kooptieren.
§ 9 Kassenprüfer
§ 10 Auflösung
§ 11 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 19. April 1994 in Kraft..
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